von Till Kreutzer um 13:36 am Freitag, 16. Juli 2010
Regelmäßig berichtet die Presse über Fälle, in denen Webseitenanbieter, Forumsbetreiber oder Nachrichtendienste kostenpflichtige Post vom Anwalt bekommen. Aber nicht nur das: Wahrscheinlich am häufigsten sind von diesen so genannten Abmahnungen Privatpersonen betroffen, weil sie selbst oder Angehörige des Haushalts (oft die eigenen Kinder) in Tauschbörsen gegen geltendes Recht verstoßen haben sollen. Die Forderungen sind häufig drastisch, die Fristen, in denen reagiert werden muss, kurz. Wie sollte man sich in einem solchen Fall verhalten?
Abmahnungen sind Schreiben von jemandem, der eine Rechtsverletzung beklagt. Sie dienen eigentlich einem sinnvollen und legitimen Zweck: dazu, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu verhindern. Statt sofort zu Gericht zu gehen, soll derjenige, dessen Rechte verletzt wurden, den Verletzer zunächst anschreiben und ihm Gelegenheit geben, die Sache außergerichtlich aus der Welt zu schaffen. Das Prinzip der Abmahnung ist ein vorwiegend deutsches Phänomen, dass es in den meisten anderen Ländern so nicht gibt.
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